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28.01.2020

Sonderprogramm "Spitze auf dem Land" fördert Kleine und Mittlere Unternehmen

Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes Baden-Württemberg als starker Wirtschaftsstandort. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung im gesamten Land. Mit der Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" werden gezielt Impulse gesetzt, diese Position weiter auszubauen und Innovationen zu fördern.

Das Sonderprogramm richtet sich an Unternehmen, die das Potenzial zur Erlangung der Technologieführerschaft aufweisen. Unterstützt werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Zusätzlich sollen durch die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess generiert werden.

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 Prozent, für mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Im Antrag ist entweder ein für das Unternehmen neues, eigenes Produkt oder eine neue, eigene Dienstleistung darzustellen.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können von der Gemeinde zusammen mit dem Unternehmen bis zum 28.02.2020 parallel im Landratsamt Schwäbisch Hall und Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden. Auskunft im Landratsamt gibt Susanne Kraiß (Tel. 0791 755-7259). Die Antragsformulare finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/EFRE.aspx und weitere Informationen unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/
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