Das Land Baden-Württemberg hat zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung aufgehoben und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen.
Seit 1. Oktober 2022 und noch bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen:
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der
Bundesregierung zum Coronavirussowie auf der Seite des
Landes Baden-Württembergs.